Die Kosten eines Inkassoverfahrens muss grundsätzlich der Schuldner tragen, da er sich im Zahlungsverzug befindet. Allerdings gibt es einige wichtige Aspekte zu beachten:
- Verzug des Schuldners
- Der Schuldner muss sich in Zahlungsverzug befinden, damit Inkassokosten rechtlich durchsetzbar sind.
- In der Regel tritt der Verzug spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung ein (§ 286 BGB).
- Angemessenheit der Kosten
- Die Kosten eines Inkasso büros dürfen nicht unangemessen hoch sein.
- Gerichte orientieren sich dabei oft an den Gebühren eines Anwalts nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
- Unverhältnismäßig hohe Inkassokosten können gerichtlich reduziert oder sogar abgelehnt werden.
- Unberechtigte Forderungen
- Falls eine Forderung zu Unrecht besteht, muss der Schuldner weder die Hauptforderung noch die Inkassokosten zahlen.
- In solchen Fällen sollte man der Forderung widersprechen.
- Kostentragung durch den Gläubiger
- Falls das Inkassobüro erfolglos bleibt, bleibt der Gläubiger oft auf den Kosten sitzen.
- Manche Inkassobüros arbeiten jedoch auf Erfolgsbasis oder übernehmen das Risiko durch Forderungsaufkauf.
- Gerichtliches Mahnverfahren
- Falls es zu einem gerichtlichen Mahnverfahren kommt, können weitere Kosten entstehen, z. B. für Gericht und Anwälte.
- Diese Kosten trägt letztlich der Schuldner, wenn das Verfahren erfolgreich für den Gläubiger ausgeht.
Falls du unsicher bist, ob eine Inkassoforderung gerechtfertigt ist, lohnt es sich, die Forderung zu prüfen oder rechtlichen Rat einzuholen.